Die Abschlagshöhe wird zu Beginn Ihres Vertrages von den Stadtwerken festgelegt, insofern Sie keinen Wunschbetrag angegeben haben. Mit jeder Jahresrechnung wird vom Abrechnungsprogramm Ihr Abschlag gemäß des abgerechneten Verbrauches neu ermittelt. Bereits feststehende Preisänderungen werden dabei berücksichtigt. Darüber hinaus haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihren Abschlag prüfen oder ändern zu lassen.