Meine Wohnung steht meist leer. Welche Kosten habe ich trotzdem?
Auch wenn kein Verbrauch von Strom, Trinkwasser, Abwasser, oder Fernwärme bei Leerstand der Wohnung anfällt, muss der Kunde die Grundpreise, Grundgebühren und Messpreise für den entsprechenden Abrechnungszeitraum bezahlen.