Die Ersatzversorgung für Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden mit Niederspannungsanschluss greift, wenn Ihr bisheriger Lieferant Sie nicht mehr weiterbeliefert (beispielsweise durch Insolvenz des Lieferanten).
Die Ersatzversorgung endet nach 3 Monaten. Sollte danach kein Bezugsvertrag mit einem Lieferanten bestehen, wird die Energieversorgung nach Ablauf der 3 Monate unterbrochen. Dies gilt nicht für Kunden der Netzanschlussebene Mittelspannung. Hier wird ohne bestehenden Bezugsvertrag die Versorgung sofort unterbrochen.