Information über die befristete Zulassung einer Abweichung vom Grenzwert für den Parameter Nickel


Nach § 5 TrinkwV muss Trinkwasser so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein.

Im Versorgungsbereich des Wasserwerkes Niesky traten in den zurückliegenden Monaten immer wieder leichte Abweichungen beim zulässigen Nickelgrenzwert (0,02 mg/l) auf.

Eine gesundheitliche Beeinträchtigung für die Allgemeinbevölkerung sowie für Säuglinge und Kleinkinder ist nicht zu erwarten.

Es besteht die Notwendigkeit, eine Technologieumstellung bei der Rohwassergewinnung vorzunehmen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt laufen bereits verschiedene technische Maßnahmen, um den Grenzwert für Nickel sicher einzuhalten.

Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, werden wir Sie hier kurzfristig informieren.

Nach § 66 TrinkwV kann das Gesundheitsamt nach der Prüfung, dass keine gesundheitliche Beeinträchtigung durch die Grenzwertüberschreitung für den Menschen zu besorgen ist, eine Abweichung vom Grenzwert nach TrinkwV für eine festgelegte Zeit bewilligen.

Für das Wasserversorgungsgebiet Niesky wird die zeitweise Nichteinhaltung des Grenzwertes für den Parameter Nickel, für die Dauer der Technologieumstellung, bis zu einem Wert von 0,04 mg/l bis zum 16.11.2026 zugelassen.

 

Aktuelle Trinkwasseranalysen

Parameter

Einheit

Grenzwert (GW)

nach TrinkwV

WW Niesky1.

Messwert

23.04.2024

WW Rietschen

Messwert

23.04.2024

WW Trebus2.

Messwert

18.07.2024

 

Mikrobiologische Parameter 3.

Escherichia
coli (E. coli)
Anzahl/
100 ml
0,0
0,0 0,0 0,0
Enterokokken Anzahl/
100 ml
0,0
0,0 0,0 0,0
 

Chemische Parameter 4.

Nitrit mg/l
0,5
< 0,01 < 0,01 < 0,01
Nitrat mg/l 
50
9,4

0,96

1,9
Cyanid mg/l
0,05 
< 0,005 < 0,005 < 0,005
Antimon mg/l
0,01
< 0,0005 < 0,0005 < 0,0005
Arsen mg/l 
0,01
< 0,001 < 0,001 < 0,001
Blei mg/l 
0,01
< 0,001 < 0,001 < 0,001
Bor mg/l 
0,031 0,041 < 0,005
Cadmium mg/l 
0,003
0,00038 < 0,00005 0,00013
Chrom mg/l 
0,025
< 0,002 < 0,002 < 0,002
Fluorid mg/l 
1,5 
< 0,06 0,44 < 0,03
Kupfer mg/l 
2
< 0,004 0,006 0,007
Nickel mg/l 
0,02
0,016 < 0,002 0,007
Quecksilber mg/l 
0,001 
< 0,0001 < 0,0001 < 0,0001
Selen mg/l 
0,01
< 0,001 < 0,001 < 0,001
Uran mg/l 
0,01
< 0,001 < 0,001 < 0,001
 

Indikatorparameter

Coliforme Keime Anzahl/
100 ml
0,0
0  0  0
Ammonium mg/l
0,5
< 0,05  < 0,05 < 0,05
Natrium mg/l
200
18,1 13,6 10,0
Chlorid mg/l
250
39 4,0 25
Sulfat mg/l
250
80 3,7 46
Ges. Eisen mg/l
0,2
< 0,01 < 0,01 < 0,01
Mangan mg/l
0,05
< 0,005 < 0,005 < 0,005
Aluminium mg/l
0,2
< 0,005 < 0,005 0,005
Geruch, qualitativ     ohne ohne ohne
Geschmack, qualitativ     ohne ohne ohne
Elektrische Leitfähigkeit (25°C) vor Ort µS/cm
2.790
397 297 335
pH-Wert  
6,5 - 9,5
7,7 7,8 7,7
 
Gesamthärte °dH   7,27 7,04 8,33
Kalium mg/l
kein GW
5,50 3,24 2,67
Calcium mg/l
kein GW
40,4 37,3 53,2
Magnesium mg/l
kein GW
7,02 7,90 3,84

 

  1. Durch das Wasserwerk Niesky werden folgende Orte versorgt:
    Niesky, Ödernitz, See, Petershain, Horscha, Horka, Kodersdorf, Särichen, Mückenhain, Torga, Wiesa, Groß Radisch, Gebelzig, Sproitz, Kollm, Ober Prauske, Dauban, Weigersdorf, Groß Saubernitz, Steinölsa
  2. Durch das Wasserwerk Trebus werden folgende Orte versorgt:
    Trebus, Stannewisch, Kosel, Hähnichen, Quolsdorf, Spree
  3. § 6 Abs. 1 TrinkwV:
    Im Trinkwasser dürfen Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes, die durch Trinkwasser übertragen werden können, nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen.
  4. § 7 Abs. 1 TrinkwV:
    Im Trinkwasser dürfen chemische Stoffe nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen.

 

Trinkwasseranalysen TWZV "Neiße-Schöps"