Sofern die beim Auszug protokollierten Zählerstände nicht durch Ihren Vermieter / Verwalter bei der SWN GmbH gemeldet werden, sind Sie verpflichtet, sich bei uns schriftlich ab- oder anzumelden.
Verfahren Sie dabei wie folgt: Zählerstände für die Medien, welche unser Unternehmen abrechnet, werden bei Übergabe der Wohnung gemeinsam mit Mieter und Vermieter abgelesen.
Fertigen Sie ein formloses Protokoll an und vermerken Sie darauf:
Formulare für den Kundenwechsel erhalten Sie auch in unserer Geschäftsstelle.
Sie können die An- bzw. Abmeldung auch gleich hier tätigen, wenn Sie das Übernahmeprotokoll bzw. den Mietvertrag mitbringen.