Hinweis
Die in der Preisänderungsformel für den Arbeitspreis enthaltenen CO2-Kosten in
Höhe von 0,003300 €/kWh gemäß dem Preisblatt 01.01.2023/01.07.2023 und die daraus
resultierenden anteiligen Kosten werden mit den tatsächlichen CO2-Kosten im Zuge der
CO2-Abrechnung 2023 verrechnet!